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AGB der Firma HSS Tools GmbH

Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich freibleibend.

Verträge kommen erst zustande, wenn wir uns zugegangene Bestellungen schriftlich angenommen, uns zugegangene Annahmeerklärungen schriftlich bestätigt oder die vom Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben.
Dies gibt bei Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen entsprechend.

Sämtliche dem Kunden zugänglich gemachte Unterlagen erhalten nur branchenübliche Annäherungswerte, soweit in den jeweiligen Vertragsspezifikationen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Änderungen dieser Unterlagen, Angaben und der Gegenstände selbst bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes, soweit es sich nicht um grundlegende Änderungen handelt und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

In Zeichnungen oder anderen Unterlagen angegebene Einzelheiten oder Eigenschaften gelten nur dann als verbindlich und zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mangels abweichender Vereinbarungen liefern wir genormte Waren; insoweit gelten die zugelassenen Toleranzen der angegebenen Normen. Muster gelten als Typmuster, die den ungefähren Ausfall der Waren veranschaulichen sollen.

Wir schulden nur die Ausführung derjenigen Leistungen, die in den Vertragsunterlagen ausdrücklich spezifiziert sind.

Der Käufer übernimmt die unbedingte Haftung dafür, dass durch die von ihm in Auftrag gegebene Ware keine Verletzung bestehender Patente bzw. geschützter Marken erfolgt. Er verpflichtet sich uns für alle Ansprüche schad- und klaglos zu halten, welche an uns wegen Verletzung von Patent- oder Markenrechten, die durch von ich in Auftrag gegebene Ware entstehen, gestellt werden.

 
Preise/Gewicht der Lieferung

Alle Preise verstehen sich netto in Euro ab Werk oder ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport sowie Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Etwa anfallende Kosten für Verpackung, Transport, Versicherungen und Inbetriebnahme werden von uns gesondert berechnet, ebenso die Mehrwertsteuer.

Einfuhrzölle und öffentliche Abgaben, welche nach dem Tage des Vertragsschlusses durch gesetzliche Maßnahmen neu eingeführt oder erhöht werden, gehen zu Lasten des Kunden.

Für den Fall, dass Zahlung in ausländischer Währung vereinbart ist, gilt folgendes: Beide Parteien gehen von dem in der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Vertragsschlusses (Ziff. 1.2) gültigen Euro-Wechselkurs der vereinbarten ausländischen Währung aus. Bei etwaigen Änderungen dieses Euro-Wechselkurses um mehr als 2,5% - in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Zahlung - sind wir zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt.

Sollten während des Zeitraumes vom Abschluss bis zur Ausführung des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten, sind wir berechtigt, nach unserem beliebigen Ermessen einen entsprechenden angeglichenen Preis zu verlangen, der unsere zum Zeitpunkt der Ausführung des Vertrages allgemein gültigen Preise nicht übersteigt.

Maßgebend für die Berechnung der Preise ist das Abgangsgewicht der Ware, welches von uns oder unserem Beauftragten am Abgangsort der Lieferung festgestellt wird.

 
Zahlungen

Sämtliche fälligen Zahlungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten.

Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Wechsel – und Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns der Gegenwert einschließlich Nebenkosten vorbehaltlos zur Verfügung steht.

Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die schwerwiegende Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen (z.B. Zahlungsverzug, nicht termingerechte Einlösung von Wechseln oder Schecks) werden alle uns obliegenden Leistungen verweigert, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt und unsere fälligen Forderungen – auch aus etwaigen anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung – erfüllt oder Sicherheit hierfür geleistet hat. Unsere Rechte vorstehender Ziff. 3.3 bleiben hiervon unberührt.

Wir sind berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosen zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

 
Abtretung/Zurückbehaltung/Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber Zurückhaltungsrechte wegen etwaiger Gegenansprüche aus anderen Geschäften geltend zu machen; jedoch gilt Ziff. 4.2 entsprechend.

 
Fristen und Termine

Die von uns angegebenen Fristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, vor Schaffung aller sonstigen erforderlichen Voraussetzungen und Eingang fälliger Zahlungen.

Durch Änderung eines Vertrages verlängern sich die in Aussicht genommenen Fristen entsprechend.

Angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, überhaupt von der Liefer-/Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls als nicht verwirkt.

Werden wir von unserem Zulieferer aus von uns nicht schuldhaft herbeigeführten Gründen, nicht oder nicht so rechtzeitig beliefert, dass wir unsere Liefer-/Leistungspflicht gegenüber dem Kunden nicht termingerecht erfüllen können, dann steht uns das Recht zu, von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, soweit er sich auf nicht lieferbare Ware bezieht, zurückzutreten.

Teillieferungen und –leistungen sind zulässig. Für sie gilt Ziff. 9 entsprechend. Ist sukzessive Lieferung oder sukzessiver Abruf vereinbart, so ist die zu liefernde oder abzurufende Menge in ungefähr gleichen Teilen auf die vereinbarte Lieferfrist zu verteilen.

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder Nichtlieferung/-leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden. Im übrigen Ziff. 10 entsprechend.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

 
Annahme/Abnahme

Der Kunde hat die Lieferung/Leistung in jedem Fall unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- oder abzunehmen.

Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht an/ab sind wir berechtigt, nach Satzung einer angemessen Frist die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und zwar nach unserer Wahl Ersatz des entsprechenden Schadens oder- ohne Nachweis eines Schadens – 10 v.H. des vereinbarten Preises.

 
Liefer- und Zahlungsbedingungen

Beidseitiger Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrage ergebenen Verbindlichkeiten und allen sonstigen Verpflichtungen ist Bremen. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Bremen. Und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der BRD unter Ausschluss des Haager Kaufrechtsabkommens.

Die Gefahr geht in allen Fällen mit der An- bzw. Abnahme, bei Lieferung spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers auf den Kunden über. Dies gilt auch Teillieferungen7-leistungen und auch dann, wenn wie noch andere Leistungen (z.B. den Transport) übernommen haben.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde vertreten hat, so geht sie Gefahr an dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.

Die Art der Verpackung ist grundsätzlich uns überlassen. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen.

 
Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zudem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund zustehenden Forderungen (einschließlich Saldo-Forderungen aus Kontokurrent) vor, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstehen, bereits entstanden waren oder erst künftig aus der Geschäftsverbindung entstehen.

Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalt berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seine Abnehmer erst nach vollständiger Tilgung unserer Forderungen übertragen.

Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor. Bei einer Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

Der Kunde tritt alle ihm in Zusammenhang mit der der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer als Sicherheit im Voraus hiermit an uns ab. Für den Fall des Exports der Gegenstände tritt der Kunde ferner hiermit an uns alle Ansprüche ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Banken zustehen oder künftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditiv - Bestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauf, so sind die Forderungen und Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen trotzt der Abtretung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht Wiederrufen. Er hat die einbezogenen Beträge sofort in Höhe der uns zustehenden Forderungen an uns abzuführen.

Beeinträchtigungen unserer Rechte insbesondere Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich und unter Beifügung von Abschriften und Pfändungsprotokolle etc. anzuzeigen.

Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, jederzeit – auch ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne Nachfristsetzung - die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht wegen bereits geleisteter Zahlungen zusteht.

Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen an diesem insoweit zurück zu übertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 
Entgegennahme/ Annahmeverzug

Sollten angelieferte Gegenstände vom Besteller nicht entgegengenommen werden, z.B. durch Verweigerung, Urlaub, unbekanntem Verzug usw., so wird dem Besteller ein Schadensersatz von 20% des Netto-Auftragswertes zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Versandkosten berechnet.

Sollten Waren aufgrund Annahmeverzuges des Bestellers untergehen oder sich verschlechtern, so trägt der Käufer den daraus entstandenen Schaden vollständig.

 
Rückgaberecht

Grundsätzlich können Waren innerhalb von 14 Tagen umgetauscht oder zurückgegeben werden, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sofern sie originalverpackt und unbenutzt sind und wir dies schriftlich bestätigt haben.

Der Kaufpreis wird zurückerstattet, jedoch werden die Versandkosten weiterberechnet. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei zu erfolgen.

Sonderanfertigungen, Artikel mit Verfallsdatum, Erste-Hilfe-Artikel sowie auftragsbezogen georderte hohe Warenmengen, personalisierte Artikel wie individuell gestempelte Bohrer, personalisierte Verpackung, sowie auftragsbezogene gefertigte Waren, etc. und abgeschnittenes Laufmaterial sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 
Beanstandung und Gewährleistung

Wir garantieren, bei defekter oder begründeter beanstandeter Ware im Rahmen des BGB einen kostenlosen Umtausch bzw. eine kostenlose Reparatur oder Nachbesserung nach unserer Wahl vorzunehmen.

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so steht dem Käufer ein Wahlrecht hinsichtlich Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu.

Für Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an gelieferten Gegenständen oder erbrachten Leistungen, die uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich vom Kunden angezeigt werden und nachweisbar auf von uns zu vertretender Materialfehler oder sonstige fehlerhafte Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreie Gegenstände oder Ersatzteile ab Werk nachliefern. Zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Aus- und Einbaukosten sowie Kosten für die Bearbeitung mangelhafter Ware durch den ‚Besteller werden von uns nicht erstattet. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht unseren gesetzlichen Vertretungen, unserer Geschäftsleistung oder unseren leitenden Angestellten in Ansehung des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Keine Gewährleistung übernehmen wir für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung und Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Käufer, natürliche Abnutzung, unsachgemäße Wartung und Pflege, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse außerhalb unseres Verantwortungsbereichs zurückführen sind und soweit diese nach Einsatz von nicht von uns gelieferten Ersatzteilen entstanden sind.

Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in Abmessung und Ausführung der von uns gelieferten Waren, die deren vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, berechtigen, insbesondere bei Nachbestellungen, nicht zu Beanstandungen, solange nicht die Einhaltung von Maßen, Farbtönungen und technischen Eigenschaften ausdrücklich schriftlich vereinbart sind und die Abweichungen keine Wertverschlechterung darstellen.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten müssen Beanstandungen binnen 4 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen, jedoch spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Gefahrenübergang.

Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen durch den Kunden verpflichtet. Ersetze Teile und Stoffe werden unser Eigentum. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet wurden. Für gebrauchte Waren wird keine Gewähr geleistet.

Wir sind berechtigt, für Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an von uns gelieferten Fremderzeugnissen ausschließlich in der Weise Gewähr zu leisten, dass wir die uns gegen die Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtreten.

Gewährleistungsansprüche verjähren 3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, frühestens mit Ablauf der Rügefrist für verdeckte Mängel. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder Vertragsstrafen sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.

 
Haftung

Soweit in diesen Bedingungen oder den Einzelverträgen nicht Abweichendes vereinbart ist, sind gegen uns und unsere Mitarbeiter gerichtete Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, sofern nicht uns vorwerfbares grobes Verschulden vorliegt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten haften wir nur für grobes Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter und unserer leitenden Angestellten. Der Höhe nach sind etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden pro Schadensereignis auf den jeweiligen Vertragswert begrenzt.

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